News: Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich

01.05.2024
Arbeitsverträge sollen künftig in Text-
statt in Schriftform geschlossen wer-
den können. Darauf hat sich die Bundes-
regierung am 21.03.2024 geeinigt. Arbeits-
verträge sollen damit bald digital ver-
einbart werden können, etwa durch eine
E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift
auf Papier, wie es § 126 BGB fordert, ist
dann nicht mehr nötig.

Die Änderung soll nachträglich noch in den bereits am 13.03.2024 beschlossenen Regierungsentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) integriert werden. Der Regierungsentwurf für das nunmehr um die digitalen Arbeitsverträge ergänzte BEG IV wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten. 

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