Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist das Herzstück der Buchführung. Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse, Sonderbilanzen sowie auch Gewinnermittlungen, um Ihnen den Erfolg Ihres Unternehmens darzustellen und über eine Optimierung Ihrer Steuerlast zu sprechen. Diese dienen dazu, Auskünfte über die Ertragslage, Schulden und die gesamtwirtschaftliche Situation eines Betriebes zu geben.
Der Jahresabschluss schließt die Buchführung eines Geschäftsjahres ab. Wir erstellen Ihre Einnahmen-/Überschussrechnungen, Bilanzen oder Sonderbilanzen wie z. B. Eröffnungs- bzw. Gründungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen und Schlussbilanzen unter Beachtung sämtlicher handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften. Ebenfalls gehören die Plausibilitätsprüfungen gemäß § 18 KWG zu unseren Aufgaben. Die ausführlichen Abschlussgespräche finden in unserer Kanzlei mit einer persönlichen Jahresabschlusspräsentation statt. Außerdem nehmen wir eine maßgefertigte Jahresabschlussanalyse mit Zukunftsplanung und Branchenvergleich vor. Dazu kommen die Anfertigung der E-Bilanzen und der Offenlegungsdateien.