Im Mittelpunkt unserer Steuer- und Wirtschaftsberatung steht der Erfolg unserer Mandanten. Die Steuerberatung gehört zum Kerngeschäft eines Steuerberaters. Unser Bestreben ist, alle steuerlichen Möglichkeiten im Interesse unserer Mandanten auszuschöpfen. Die Beratung im Rahmen der Steuergestaltung umfasst den gesamten Bereich der vorausschauenden Steuerplanung. Wir achten permanent auf die zukünftigen Rechtsentwicklungen, damit Ihr Unternehmen jederzeit optimal beraten werden kann.
Wir bieten Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen als auch Privatpersonen eine umfassende Betreuung bei der Erfüllung gesetzlicher Erklärungspflichten. Es beginnt mit der steueroptimalen Rechtsformwahl für das Unternehmen und der Beratung hinsichtlich eines Wechsels der Rechtsform bei Änderung der steuerlichen Grundlagen. Des Weiteren beraten wir Sie gern betriebswirtschaftlich, bei der Existenzgründung, Unternehmensgründung, Nachfolgeberatung, Betriebsübergabe und -aufgabe.
Außerdem helfen wir Ihnen bei der steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen z. B. im Bereich der Erbschaftsteuergestaltung bzw. vorweggenommene Erbfolge. Auch bei Umwandlungen – Einbringungen – Verschmelzungen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Rahmen der Betreuung von Kapitalgesellschaften beraten wir beispielsweise hinsichtlich des steueroptimalen Ausschüttungsverhaltens und der steuerlich günstigen Gestaltung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter wie Miet- und Pachtverträge oder Darlehensverträgen. Ebenfalls erstellen wir eine Steuerplanung durch Prognose- und Steuerberechnungen zur Liquiditätsplanung und Ertragsvorschau, die wir auch für die Vorbereitung auf gemeinsame Bankgespräche benötigen.
Weiterhin gehören zur Steuergestaltung die Beratung hinsichtlich des steuerlich optimalen Zeitpunktes der Durchführung von Reparaturaufwendungen für Mietwohnhäuser, die Beratung bei Investitionsentscheidungen im privaten Bereich oder die Beratung von Eheleuten bezüglich der Wahl der Steuerklassen, Veranlagungsformen und Minimierung der Einkommensteuer. Die Teilnahme und Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) durch die Finanzbehörde, sowie bei Prüfung der Krankenkassen, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft betreuen wir selbstverständlich auch.