News:Kostendeckelung bei Leasingfahrzeugen und EÜR
01.02.2023
Eine beim Vertragsabschluss geleistete
Leasingsonderzahlung für einen Firmen-
wagen ist laut Bundes- finanzhof für
Zwecke der Kostendeckelung auch dann
periodengerecht auf die einzelnen Jahre
des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn
der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch
Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.
Hinweis
Mit dieser Entscheidung ist der Bundesfinanzhof der Linie der Finanzverwaltung gefolgt und hat eine früher bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern beliebte Gestaltung verworfen.