Steuern

Wenn es um Steuern geht, ist es ratsam, sich an einen fachkundigen Experten zu wenden. Unser Ziel der Beratung im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen ist das Erreichen einer möglichst niedrigen Steuerschuld unter Ausnutzung aller steuerlichen Wahlrechte und Berücksichtigung aller Absetzungsmöglichkeiten für unsere Mandanten.

Wir steuern Ihre Steuern….

Durch gesetzliche Verpflichtungen betrifft die Erstellung von Steuererklärungen viele Steuerarten und verschiedene Mandantenformen. Zu den Steuerarten gehören, die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, und Körperschaftssteuer. Hierbei handelt es sich um laufend veranlagte Steuern, die durch Gewerbetreibende, Selbstständige, Kapitalgesellschaften und Arbeitnehmer erstellt werden müssen. Zu den einmaligen Steuerfällen gehören die Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen sowie die Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes von Grundstücken. Im Rahmen unseres Auftrages prüfen wir die Steuerbescheide des Finanzamtes und legen in Absprache mit dem Mandanten Einspruch ein, wenn ein Steuerbescheid unseres Erachtens zu Ungunsten des Steuerpflichtigen erlassen wurde.

Wir übernehmen auch für Sie die Anmeldungen über den einbehaltenen Steuerabzug für Bauleistungen beim zuständigen Finanzamt (Bauabzugsteuer). Ebenso kümmern wir uns um das Vorsteuer- Vergütungsverfahren für Geschäftsvorfälle innerhalb der EU Mitgliedsstaaten beim Bundeszentralamt für Steuern. Zu unserem Service gehört außerdem die Überwachung und Planung von Steuervorauszahlungen mit individueller Anpassung.

Beraten lassen
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