News: Vermieterin kann Baumfällungskosten als Betriebskosten geltend machen

01.03.2022
Kosten für die Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baumes fallen unter die umlagefähigen Betriebskosten für Gartenpflege. So entschied der Bundesgerichtshof.

In Bezug auf die Gartenpflege seien auch Kosten für Neubepflanzungen umlagefähig, soweit Pflanzen, Sträucher und Bäume durch Alter, Witterungs- oder Umwelteinflüsse ausgetauscht werden müssten. Nichts anderes gelte daher für das Fällen und den Abtransport kranker oder morscher Bäume.

Beraten lassen
Gute Entscheidung. Wie können wir weiter helfen?
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.